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LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BetrVG § 37 Abs. 2
Arbeitsentgelt: Berechnung für Zeiten von Betriebsratstätigkeit bei einem Pharmaberater
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 26.01.1996 - 26 Ca 17788/95
- LAG Berlin, 28.06.1996 - 6 Sa 37/96
- LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88
Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit
Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96
Dass die Beklagte krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht zum Anlass für eine Korrektur nimmt, ist angesichts dessen, dass §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Satz 3, 12 EFG nur den Anspruch auf die laufende Vergütung zwingend aufrechterhalten (dazu BAG, Urteil vom 15.02.1990 - 6 AZR 381/88 -, BAGE 64, 179 = AP § 611 BGB Anwesenheitsprämie Nr. 15 zu II 4 b der Gründe), nicht zu beanstanden und betrifft den Kläger im Fall einer Erkrankung gleichermaßen. - BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 292/89
Kein Freizeitausgleich bei Betriebsratsschulung
Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96
Zugleich stellt § 37 Abs. 2 BetrVG für seinen Anwendungsbereich eine abschließende Regelung dar, die einen Rückgriff auf die allgemeine Schutzbestimmung des § 78 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG ausschließt (vgl. BAG, Urteil vom 27.06.1990 - 7 AZR 292/89 -, BAGE 65, 238 = AP § 37 BetrVG 1972 Nr. 76 zu II 3 der Gründe). - BAG, 06.12.1995 - 5 AZR 237/94
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Verletzung von Berufsfußballspielern
Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96
Dies ist bei der Beurteilung eines hypothetischen Kausalverlaufs indessen unvermeidlich (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.1995 - 5 AZR 237/94 -, AP § 611 BGB Berufssport Nr. 9 zu II 2 der Gründe), weshalb der Vortrag von Hilfstatsachen genügt, die i.V.m. Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG, Urteil vom 16.08.1995 - 7 AZR 103/95 -, zu 2 der Gründe, n.n.v.). - BAG, 16.08.1995 - 7 AZR 103/95
Arbeitsentgelt für Zeiten einer Personalvertretungstätigkeit bei …
Auszug aus LAG Berlin, 12.07.1996 - 6 Sa 37/96
Dies ist bei der Beurteilung eines hypothetischen Kausalverlaufs indessen unvermeidlich (vgl. BAG, Urteil vom 06.12.1995 - 5 AZR 237/94 -, AP § 611 BGB Berufssport Nr. 9 zu II 2 der Gründe), weshalb der Vortrag von Hilfstatsachen genügt, die i.V.m. Erfahrungsregeln einen indiziellen Schluss auf einen bestimmten Geschehensablauf zulassen (BAG, Urteil vom 16.08.1995 - 7 AZR 103/95 -, zu 2 der Gründe, n.n.v.).